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Welche Bewerbungskosten übernimmt die Agentur für Arbeit?


BewerbungskostenDie Bewerbungskosten scheinen deine Ausgaben zunächst nicht übermäßig zu strapazieren. Wer nach seiner Ausbildung aber ohne Arbeit ist oder schon länger als arbeitslos gemeldet ist, der weiß jede Unterstützung zu schätzen. Und schon kleinere Beträge erweisen sich dabei als ungemein hilfreich. Daher ist es durchaus sinnvoll und vom Gesetzgeber auch so gewollt, dass du Bewerbungskosten in einem bestimmten Umfang erstattet bekommst. Die Agentur für Arbeit hat sich dabei an einige Pauschalen zu halten, kann aber auch auf eine gewisse Entscheidungsfreiheit zurückgreifen.

In welcher Höhe können Bewerbungskosten übernommen werden?

Wenn du deine Bewerbungskosten bei der Agentur für Arbeit meldest, aber noch nicht lange als arbeitslos giltst, ist es wahrscheinlich dass dein Antrag abgelehnt wird. Gerade zu Beginn der Bewerbungsphase wird dem Bewerber noch eine erhöhte Möglichkeit zur Eigenleistung unterstellt. Wenn du jedoch schon länger ohne Arbeit bist, gewährt die Agentur für Arbeit für gewöhnlich folgende Pauschalen.

  • Bewerbungskosten für Unterlagen in maximaler Höhe von 260 Euro im Jahr. Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag von exakt fünf Euro pro Bewerbung. Für Online-Bewerbungen können Auslagen von einem Euro erstattet werden.
  • Solltest du im Rahmen deiner Bewerbung bestimmte Unterlagen benötigen, die bei der Anfertigung Geld kosten, so werden diese ebenfalls übernommen. Für Zertifikate, Beglaubigungen, Impfnachweise oder Führungszeugnisse steht dir ein maximaler Betrag von 300 Euro zur Verfügung.
  • Wenn dein Auftreten eine Einstellung verhindert, so kann die Agentur für Arbeit bis zu 300 Euro einsetzen, um diesen Makel zu beheben. Dabei kann es sich um die Anschaffung der richtigen Kleidung handeln, aber auch um ein Coaching oder den Friseurbesuch.
  • Nicht selten musst du für ein Vorstellungsgespräch verreisen. Diese Bewerbungskosten können bis zu einer Höhe von 130 Euro je Fahrt abgesetzt werden. Dabei werden die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel übernommen. Alternativ kann der eigene PKW genutzt werden. Diese Fahrten werden mit 0,20 Euro je Kilometer vergolten.
  • Wenn sich in weiter Ferne vom Wohnort beworben wird, ist es nicht unwahrscheinlich, dass Bewerbungskosten für eine Übernachtung anfallen. Diese kann die Agentur für Arbeit mit bis zu 50 Euro unterstützen.

Hierbei handelt es sich um maximale Werte. Deine Agentur für Arbeit kann in den Richtlinien durchaus niedrigere Beträge ansetzen.

Können Bewerbungskosten auch vom Arbeitgeber übernommen werden?

Es ist tatsächlich üblich, dass der potentielle Arbeitgeber deine Bewerbungskosten übernimmt. Wenn er dies jedoch in der Stellenanzeige direkt ausschließt, muss er auch nicht zahlen. „Auslagen werden nicht erstattet“ ist dann meist zu lesen. Alternativ können die eigenen Kosten begrenzt werden, wenn auf „nur Bahntickets der 2. Klasse“ verwiesen wird.

Sind keine dieser Bemerkungen zu finden, so verpflichtet sich dein potentieller Arbeitgeber nach §670 BGB die Bewerbungskosten für die Anreise und Abreise zu tragen. Diese gilt im weiteren Sinne auch für deine Übernachtung. Allerdings nur dann, wenn das Vorstellungsgespräch zu einem Termin stattfindet, der es dem Bewerber unmöglich macht noch am gleichen Tag die Heimreise anzutreten.

Diese Regeln gelten jedoch nicht, wenn eine spontane Bewerbung ohne Einladung vorliegt. Zudem ist es immer ratsam sich mit dem Unternehmen bezüglich der Bewerbungskosten schon vor dem Vorstellungsgespräch abzusprechen.

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  • Bildnachweise

    • Bewerbungskosten: Argusauge - Fotolia.com