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Mit dem AVGS die Bewerbungschancen steigern


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Motivation für eine Umschulung oder Weiterbildung lässt sich aus vielen Gründen ziehen. Neben der zusätzlichen Qualifikation für die eigene Anstellung sorgt der Verlust des Arbeitsplatzes besonders häufig für die Notwendigkeit, durch neues Know-How für den Arbeitsmarkt interessant zu werden. Oft wissen Betroffene nicht, dass die Arbeitsagentur dies durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert. Das Kursangebot ist hierbei groß und nimmt in vielen Fällen positiven Einfluss auf die Bewerbung.

Die Notwendigkeit von Weiterbildung erkennen

Politik und Wirtschaft sprechen regelmäßig die hohe Relevanz beruflicher Weiterbildung an. Hierüber machen sich viele Arbeitskräfte in Deutschland keine Gedanken, sofern der Arbeitgeber dies nicht anstößt. Wer sich in einer sicheren Position befindet, dürfte aus eigenem Antrieb selten den Wunsch nach einer weiteren Qualifikation haben.

AVGS

Mit dem AVGS die Bewerbungschancen steigern.

Dies ändert sich oft schlagartig, wenn eine sicher geglaubte Anstellung verloren geht. Zeigt sich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit, dass eine erfolgreiche Bewerbung mit den vorhandenen Qualifikationen schwierig wird, ist der Erwerb von zusätzlichem Know-How unverzichtbar. In vielen Fällen erkennt Ihre Arbeitsagentur hierin Sinn, um nicht dauerhaft staatliche Leistungen zu zahlen. Durch den AVGS entsteht eine Förderung, die vom Themenfeld bis zur Dauer klar umrissen ist.

So hilft der Schein konkret weiter

Nicht jede Art von Qualifikation und Weiterbildung wird seitens der Arbeitsagentur gefördert. Stattdessen erarbeitet der Arbeitslose gemeinsam mit seinem persönlichen Ansprechpartner sinnvolle Maßnahmen, wie sich der eigene Wert für den Arbeitsmarkt steigern lässt. Hieran orientiert zeigt die Arbeitsagentur einzelne Angebote auf, die als zusätzliche Qualifikation infrage kommen. Das Themenfeld ist grundsätzlich weit gefächert und deckt beispielsweise diese Bereiche ab:

  • Buchhaltung und Rechnungswesen
  • Nutzung von SAP-Software
  • Beherrschen von EDV-Anwendungen
  • sprachliche Weiterbildung
  • Medienumgang

Wichtig ist, frühzeitig ein offenes Gespräch mit dem persönlichen Ansprechpartner zu suchen. Es sollte klar sein, weshalb der Erwerber ein bestimmtes Angebot des Jobcenters nutzen möchte. Wenn Sie Ihren AVGS beantragen, liegt die Gewähr stets im Ermessen Ihres Beraters. Einen Rechtsanspruch auf den AVGS gibt es nicht und es muss klar erkennbar sein, weshalb Ihnen eine bestimmte Weiterbildung wirklich weiterhilft. Schließlich entstehen Ihnen keine Kosten für den AVGS, die Maßnahme wird gänzlich von Ihrem Jobcenter beziehungsweise der Arbeitsagentur getragen.

Geförderte Weiterbildung als ersten Schritt nutzen

Nach einer erfolgreichen Beantragung und der Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Bildungsträger sind Sie bestens auf den erneuten Einstieg ins Berufsleben vorbereitet. Im Idealfall haben Sie eine zusätzliche Qualifikation erworben, die Ihrem persönlichen Interesse entspricht und zugleich aktuell gefragte Kompetenzen des Berufslebens abdeckt. In beiden Fällen dürfte eine wertvolle Perspektive entstehen, wie Sie bald wieder eine erhoffte Anstellung finden und Ihr neu erworbenes Wissens in den Arbeitsalltag hineinbringen.

Passen Sie nach der Fortbildung mit AVGS Ihre Bewerbung entsprechen an. Die neue Qualifikation sollte gleichermaßen in Ihrem Lebenslauf und unter Ihren Referenzen neu auftauchen. Es empfiehlt sich, Ihre Bewerbung prüfen zu lassen und hierdurch inhaltliche und formale Fehler auszuschließen. Nicht selten scheitert die Aussicht auf eine neue Anstellung an solchen Kleinigkeiten, was nicht zu Ihren Lasten gehen sollte. Mit einer guten Weiterbildung mit oder ohne AVGS-Förderung und neuer Motivation durch die zusätzliche Qualifikation steht einer erfolgreichen Bewerbungsphase nichts mehr im Wege.

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