Das Sabbatical wird heute allgemein als Auszeit vom Beruf verstanden. Der Begriff geht auf das Sabbat-Jahr zurück, welches in der Bibel zur „Ehre des Herrn“ angepriesen wird. Die moderne Auslegung weicht von der Intention des heiligen Buches ab und hat nur selten noch etwas mit Religion zu tun.
Wie wird das Sabbatical beantragt und wie lange darf die Auszeit andauern?
Häufig ist vom Sabbat-Jahr die Rede. Dabei ist die berufliche Auszeit nicht auf 12 Monate festgeschrieben. Die Länge des Sabbaticals ist in jedem Fall von unterschiedlichen Faktoren abhängig zu machen.
- Kulanz des Arbeitgebers: Je nach Position im Job und Größe der Firma ist die Frage, ob der Brötchengeber mit der Planung einverstanden ist. Bisweilen ist der Sonderurlaub auf einen Monat begrenzt. Andere Unternehmen gewähren bis zu 5 Jahre für die freie Entfaltung. Es ist ein Zeitrahmen zu wählen, welcher beruflich alle Türen offen lässt.
- Eigenes Projekt: Ein Sabbat-Jahr nur um daheim rumzuhängen ist albern. Die persönliche und berufliche Weiterentwicklung stehen häufig im Mittelpunkt. Familiäre Verpflichtungen, wie die Pflege von Angehörigen oder die Intention mehr Zeit mit Frau und Familie verbringen zu wollen, sind ebenfalls Gründe. Wichtig ist vorab eine Planung aufzustellen und dadurch die Länge des Sabbatical zu kalkulieren.
Es sind auch immer Termine anderer zu bedenken. Die Frau arbeitet vielleicht ebenso. Kinder sind schulpflichtig. Und diverse Veranstaltungen sind nicht zu jeder Zeit zu besuchen.
Die Beantragung des Sabbaticals erfolgt mit reichlich Zeit im Voraus, damit sich der Chef gegebenenfalls darauf einstellen kann. Grundsätzlich muss der Vorgesetzte aber nicht seine Zustimmung erteilen. Gesetzlich ist die Auszeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Dort ist von einem unbezahlten Fernbleiben von der Arbeit in einer Länge von 3 bis 12 Monaten die Rede. Der Arbeitnehmer hat jedoch keinen Anspruch. Der Arbeitgeber darf das Sabbatical jederzeit ablehnen.
Weiterhin kommen die Paragraphen des Gesetzes nur zur Anwendung, sofern der Betrieb mehr als 15 Angestellte umfasst und du selber länger als sechs Monate angestellt bist.
Durchführung des Sabbaticals mit Beispielen
Um nicht auf Gehalt zu verzichten, ist es möglich vorzuarbeiten. Wer Urlaub und Überstunden abbaut, kommt nicht selten auf mehrere Freimonate. Allerdings sind die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit und zum Urlaub einzuhalten. Bei einer unbezahlten Auszeit müssen finanzielle Reserven vorhanden sein.
Sind die Rahmenbedingungen geklärt, so kommen folgende Möglichkeiten als Sabbatical in Frage:
- Ehrenamtliche Tätigkeit: Als freiwilliger Helfer in Krisengebieten, in der Kirche oder anderen Institutionen wird Gutes getan. Neue Sichtweisen eröffnen sich. Dein Horizont erweitert sich.
- Auslandsaufenthalt: Reisen und die Welt sehen ist von vielen Arbeitnehmern auf die Frage angeführt worden, was während der Arbeitspause zu erledigen ist. Bei einer längeren Pause ist es nicht selten gleich eine Weltreise.
- Sprache Lernen: Für viele Menschen ist es ein Lebenstraum, eine oder mehrere Fremdsprachen zu beherrschen. Nicht selten wird hier auch der Aufenthalt im Ausland vorgezogen.
- Eigene Projekte: Der Bau eines Hauses, die Pflege eines älteren Angehörigen, eine schwierige Entwicklungsphase des Nachwuchses unterstützen oder die Ehefrau entlasten sind ebenfalls lobenswerte Ziele während des Sabbat-Jahrs.
Dein Sabbatical kann natürlich auch religiös motiviert sein. In jedem Fall sollte eine gründliche Vorbereitung (Absprache mit der Familie, mit Freunden und Verwandten, sowie Übergabe der Aufgabenbereiche im Job) erfolgen.