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Was steht alles in einem Arbeitsvertrag


Diesen Moment hast du lange herbeigesehnt! Deine Bewerbung bei einem Unternehmen war erfolgreich, dein neuer Arbeitgeber hat dich über deine Anstellung informiert und nun liegt der Arbeitsvertrag in deinem Briefkasten.

Nach Jahren im Berufsleben mit mglw. bereits mehreren Jobwechseln wissen Arbeitnehmer meist sehr genau, was in einem Arbeitsvertrag steht und worauf sie besonders achten müssen. Wenn du aber deine erste Stelle antrittst und dich somit wahrscheinlich zum ersten Mal im Detail mit einem Arbeitsvertrag beschäftigst, ist die Unsicherheit vermutlich größer. Viele junge Arbeitnehmer wissen nämlich nicht genau, was eigentlich in einem Arbeitsvertrag stehen muss. Wir wollen dich in dieser Sache unterstützten und haben in unserem Blogartikel die wichtigsten Inhalte eines Arbeitsvertrages zusammengefasst.

Vertragspartner

Am Beginn eines Arbeitsvertrages muss natürlich stehen, zwischen wem der Vertrag eigentlich geschlossen wird. Vor allem bei größeren Unternehmen mit vielen Tochtergesellschaften im In- und Ausland solltest du dir genau ansehen, bei welcher Gesellschaft du konkret angestellt wirst.

Beginn des Arbeitsverhältnisses

Selbstverständlich muss auch der Beginn des Arbeitsverhältnisses genau festgelegt sein. Dieser ist nämlich von Bedeutung für deinen Urlaubsanspruch, etwaige Sonder- und Bonizahlungen und mögliche Ansprüche in Bezug auf Arbeitslosengeld und Sozialleistungen.

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss neben dem Beginn auch das Ende konkret benannt werden, so dass klar ist, dass der Vertrag auch ohne Kündigung zu diesem Zeitpunkt ausläuft.

Probezeit

Bei fast allen Jobs wirst du eine Probezeit absolvieren müssen. Erst zu einem späteren Zeitpunkt im Berufsleben, wenn du die Karriereleiter bereits ein wenig hinaufgeklettert bist, entfällt die Probezeit möglicherweise. Die Dauer der Probezeit ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Gesetzlich erlaubt sind maximal sechs Monate. In diesem Zeitraum können sowohl dein Arbeitgeber als auch du das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beenden.

Tätigkeit

Klingt vielleicht etwas merkwürdig, aber ein Arbeitsvertrag muss auch immer beschreiben, in welcher Position du im Unternehmen angestellt wirst und welche Aufgaben mit deiner Tätigkeit verbunden sind. Schließlich musst du dich darauf einstellen können, was dich in deinem Job erwartet. Und sicherlich willst du nicht das „Mädchen für alles“ im Unternehmen sein.

Um sich eine gewisse Flexibilität in Bezug auf den Einsatz ihrer Mitarbeiter zu bewahren, formulieren die meisten Arbeitgeber diese Tätigkeitsbeschreibung relativ allgemein. Solltest du die Tätigkeitsbeschreibung nicht vollständig nachvollziehen können oder nicht ganz damit einverstanden sein, dann konfrontiere deinen zukünftigen Arbeitgeber unbedingt noch vor Unterzeichnung des Vertrages damit. Nicht dass es nach deinem Arbeitsantritt zu Unstimmigkeiten über den Umfang deiner Tätigkeit kommt.

Arbeitszeit und Arbeitsort

Selbstverständlich muss im Arbeitsvertrag auch geregelt sein, wie viele Wochenstunden deine Tätigkeit umfasst. Darüber hinaus kann es je nach Unternehmen und Tätigkeit auch weitergehende Regelungen geben, bspw. an welchen Arbeitstagen und zu welchen Uhrzeiten du deinem Arbeitgeber zur Verfügung stehen musst. In einigen Berufen gibt es auch Bereitschaftsdienste, die ebenfalls schriftlich geregelt werden müssen.

In der Regel enthalten Arbeitsverträge keinen Passus in Bezug auf die konkrete Aufteilung der Arbeitszeit. An dieser Stelle heißt es meist, dass sich die Verteilung der Arbeitszeit „nach betrieblichen Erfordernissen“ richtet. Im Klartext bedeutet das, dass dein Arbeitgeber einseitig festlegen kann, an welchen Wochentagen du zu welchen Uhrzeiten arbeitest. Um dein Privat-/Familienleben bestmöglich mit deinem Berufsleben in Einklang bringen zu können, solltest du unbedingt mit deinem Arbeitgeber klären, wie die Arbeitszeiten in der Praxis gehandhabt werden und diese ggf. schriftlich im Arbeitsvertrag festhalten.

Neben der Arbeitszeit muss auch der gewöhnliche Arbeitsort im Vertrag geregelt sein. Dies ist vor allem dann wichtig für dich, wenn das Unternehmen mehrere Standorte/Niederlassungen hat und vorgesehen ist, dass du an mehreren Orten tätig bist.

Lohn/Gehalt

Der für viele wichtigste Punkt in einem Arbeitsvertrag. In der Regel wird es als Bruttomonatsgehalt angegeben. Wenn du also den Betrag berechnen willst, der monatlich auf deinem Konto landet, dann solltest du dir einen Brutto-Netto-Gehaltsrechner im Internet suchen.

Neben der Höhe des Gehalts muss auch der Zeitpunkt der Gehaltszahlung vertraglich geregelt sein. In den meisten Fällen wird es zur Mitte oder zum Ende des Monats gezahlt.

Außerdem ist ein weiterer Bestandteil der Gehaltsregelung die Behandlung von Überstunden. Vor allem in Jobs, wo diese regelmäßig anfallen, solltest du unbedingt darauf achten, dass es eine Überstundenregelung gibt.

Und zu guter Letzt sind heutzutage in vielen Branchen und Unternehmen Boni und andere Sonderzahlungen, wie bspw. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vorgesehen. Sofern auch deine Tätigkeit mit solchen Zahlungen verbunden ist, sollten diese vertraglich geregelt sein. Da insbesondere die Berechnung von Bonuszahlungen z.T. sehr komplex sein können, werden Boni häufig in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag festgehalten. Wichtig ist nur, dass sie im Detail geregelt werden, da es ansonsten mglw. zu Unstimmigkeiten zwischen dir und deinem Arbeitgeber kommen kann.

Sachleistungen

Sofern du Anspruch auf Sachleistungen hast, wie z.B. einen Dienstwagen oder ein Smartphone, sollte auch das vertraglich fixiert sein. Achte darauf, dass die Regelungen in Bezug auf die Sachleistungen möglichst präzise formuliert sind. Es wäre unangenehm, wenn du dich nach Arbeitsantritt mit deinem Chef über die Größe deines Dienstwagens streiten müsstest.

Urlaubsanspruch

Selbstverständlich muss auch dein Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Bei einer 5-Tage-Woche hast du einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage. Bei einer 6-Tage-Woche erhöht sich dieser auf 24 Tage. Heutzutage bekommt man in vielen Unternehmen auch 30 Tage Urlaub pro Jahr zugestanden.

In Bezug auf Urlaub solltest du noch etwas wissen, was nicht in einem Arbeitsvertrag stehen muss. Dein Arbeitgeber hat das Recht, einen Urlaubsantrag aufgrund von Unterbesetzung, unerwarteten Aufträgen oder Inventur abzulehnen.

Krankheitsregelung

Wenn du als Mitarbeiter erkrankst, musst du deinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen. Sofern du länger als drei Tage krank gemeldet bist, musst du in der Regel eine Bescheinigung eines Arztes vorweisen. Es kann aber auch vertraglich vorgeschrieben sein, dass du bereits am ersten Tag ein ärztliches Attest vorlegen musst. In vielen Arbeitsverträgen steht lediglich ein Verweis auf die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetztes, in dem alle Details in Bezug auf den Krankheitsfall geregelt sind.

Kündigung

Neben dem Beginn des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitsvertrag natürlich auch eine etwaige Kündigung regeln. Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt, weshalb viele Arbeitgeber lediglich auf die gesetzlichen Regelungen verweisen. Sofern dein Arbeitgeber jedoch eine abweichende Kündigungsregel vorsieht, muss diese unbedingt im Arbeitsvertrag stehen.

Nebentätigkeit

Sofern du neben deinem Job noch die Zeit hast, einer weiteren Tätigkeit nachzugehen, solltest du das auf jeden Fall mit deinem Arbeitgeber abklären und schriftlich im Arbeitsvertrag fixieren. Ansonsten kann es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer bösen Überraschung für beide Seiten kommen.

Wichtig ist für dich zu wissen, dass dein Arbeitgeber dir eine Nebentätigkeit grundsätzlich nicht vertraglich verbieten darf. Dies gilt aber nur, solange diese Nebentätigkeit deine Arbeit nicht beeinträchtigt oder dein Arbeitgeber kein berechtigtes Interesse daran hat, dass du deine Nebentätigkeit nicht ausführst (bspw. wenn du nebenberuflich für einen Wettbewerber arbeiten willst).

Verschwiegenheit

Insbesondere in Berufen, in denen du Zugang zu vielen vertraulichen Informationen hast, wird dein Arbeitgeber eine Verschwiegenheitsverpflichtung in den Arbeitsvertrag mit aufnehmen. Diese wird dir untersagen, Betriebsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung kann auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages weiter gelten. Auch können Vertragsstrafen bei Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung vertraglich festgelegt werden.

Bitte sei dir bewusst, dass auch wenn es keine explizite Verschwiegenheitserklärung in deinem Arbeitsvertrag gibt, du gemäß der gesetzlichen Treuepflichten deinem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet bist, über Betriebsinterna und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Gerade wenn du Berufsanfänger bist, solltest du also darauf achten, was du anderen Menschen über deine Arbeit erzählst.

Wettbewerbsverbot

Manche Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass du nach einer Kündigung nicht direkt zu einem Wettbewerber wechselst oder selbst ein Konkurrenzunternehmen gründest. Sofern dass der Fall ist, muss dies selbstverständlich vertraglich geregelt werden. Insbesondere muss klargestellt werden, wie lange das Wettbewerbsverbot gilt und was du als finanzielle Entschädigung für deine persönliche Berufseinschränkung bekommst.

Zusätzliche Vereinbarungen

Im letzten Abschnitt eines Arbeitsvertrages werden in der Regel noch zusätzliche Vereinbarungen getroffen. Wichtig ist vor allem die Formulierung, wie zukünftige Änderungen des Arbeitsvertrages zu erfolgen haben.

Fazit

Wir hoffen, dass du nun ein wenig mehr Klarheit darüber hast, was in einen Arbeitsvertrag gehört und was nicht. Und natürlich auch darüber, welche Regelungen zulässig sind und welche nicht.

Zum Abschluss wollen wir dir noch einen ganz wichtigen Hinweis mit auf den Weg geben: Sofern dir irgendwelche Punkte aus deinem neuen Arbeitsvertrag unklar sein sollten, suche bitte immer das Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Vor allem junge Berufseinsteiger sehen den Arbeitsvertrag als unveränderliche Vorgabe des Arbeitsgebers, die sie in allen Punkten zu akzeptieren haben. Das ist definitiv nicht richtig. Der Arbeitsvertrag ist ein Entwurf deines Arbeitgebers, zu dem du dich selbstverständlich äußern und Änderungswünsche vorbringen darfst. Dein Arbeitgeber hat schließlich auch ein Interesse daran, dich an Bord seines Unternehmens zu holen und wird das nicht daran scheitern lassen, dass du Anmerkungen zum Arbeitsvertrag hast.

Das Internet ist eine super Quelle für alle Fragen rund um Arbeitsverträge und Arbeitsrecht. Du wirst eine schier unüberschaubare Zahl an Websites zu diesem Thema finden. Damit du keine Zeit mit der Suche verschwendest, haben wir dir die unserer Meinung nach besten Links rund um den Arbeitsvertrag rausgesucht:

Legel Tribune Online

Arbeitsrechte.de

Arbeitsvertrag.org

Kanzlei Hensche

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